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![]() | NutzungsbestimmungenBürgernetzverein Garmisch-Partenkirchen |
(1) Account i.S.d. Nutzungsbestimmungen ist die (Benutzer-)Kennung, der Login-Name und das dazugehörige Passwort, sowie die damit verbundene Genehmigung, das Bürgernetz Landkreis Garmisch-Partenkirchen zu benutzen.
(2) Bürgernetz i.S.d. Nutzungsbestimmungen ist die Gesamtheit der Datenverarbeitungstechnik, der Internet-Zugang, alle angebotenen Standard- und Zusatzdienste sowie der vom Bürgernetz Landkreis Garmisch-Partenkirchen betreuten Programme und Datenbestände.
(1) Für den in der Beitragsordnung des Vereins festgelegten Jahresmitgliedsbeitrag erhält jedes Mitglied eine Zugangsberechtigung für die dem Bürgernetz zugänglichen Internetdienste, eine E-Mail-Adresse und Speicherplatz für eigene Internetseiten auf dem dafür vorgesehenen Vereinsrechner.(im folgenden als Standarddienste bezeichnet)
(2) Das Mitglied kann über die zur Erfüllung des Vereinszwecks nötigen Standarddienste hinaus zusätzliche Dienste in Anspruch nehmen. Die Gebühren für diese Zusatzdienste legt die Beitragsordnung des Vereins fest.
(3) Die Nutzungsmöglichkeit orientiert sich an der Leistungsfähigkeit des Vereins.
(4) Das Mitglied hat keinen Anspruch auf den Zugang zum System, den einwandfreien Betrieb und das Angebot an Internet-Diensten.
(5) Das Mitglied hat keinen Anspruch darauf, dass Informationen ausschließlich an die von ihm beabsichtigten Personen gelangen und keiner weiteren Person zur Kenntnis kommen.
(6) Das Mitglied hat keinen Anspruch auf Schutzmechanismen des Vereins um unbefugtem Zugriff Dritter auf die EDV des Mitglieds über EDV-Anlagen des Vereins aus dem Internet zu unterbinden.
(7) Der Internet-Zugang ist grundsätzlich nur möglich, wenn und solange der Verein Bürgernetz Landkreis Garmisch-Partenkirchen e.V. besteht.
(8) Der Verein behält sich das Recht vor, die Nutzung des Einzelnen einzuschränken, wenn es zur Chancengleichheit aller potentiellen Nutzer erforderlich ist, oder diese Nutzung für den Verein materiellen oder finanziellen Schaden zur Folge hätte.
(1) Der Verein, seine Organe und Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen schließen jegliche Haftung (aus vertraglicher und gesetzlicher Grundlage, insbesondere positiver Forderungsverletzung und unerlaubter Handlung) für Schäden aus, die dem Nutzer durch die Nutzung des Bürgernetzes oder den Verein, seine Organe und Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen entstehen, sofern sie nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt werden.
(2) Für Schäden, die daraus entstehen, daß das Bürgernetz nicht oder nur eingeschränkt nutzbar ist, übernehmen der Verein, seine Organe und Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen weder gesetzliche noch vertragliche Haftung.
(3) Der Verein, seine Organe und Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen haften nicht für die über das Bürgernetz übermittelten Informationen und Daten sowie deren Folgen, und zwar weder für Richtigkeit und Vollständigkeit, noch daß sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtmäßig handelt, indem er die Daten zugänglich macht, anbietet oder übersendet.
(1) Nutzungsberechtigte sind ausschließlich Vereinsmitglieder. Diese erklären sich mit den vorliegenden Bestimmungen einverstanden und befolgen sie. Die Nutzung von bestimmten Zusatz- oder Sonderdiensten ist auch ohne Mitgliedschaft möglich, sofern der Nutzer die Bestimmung des Vereins, den Zusatzdienst betreffend, vertraglich anerkennt.
(2) Bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten nachzuweisen.
(3) Der Account wird widerruflich erteilt. Die Nutzungsberechtigung kann jederzeit entzogen werden, wenn gegen Nutzungsbestimmungen des Bürgernetzes Landkreis Garmisch-Partenkirchen e.V. oder gesetzliche Vorschriften verstoßen wird. Bei einem Entzug der Nutzungsberechtigung erfolgt keine Erstattung bereits fällig gewordener Mitgliedsbeiträge.
(5) Der Nutzungsberechtigte hat darauf zu achten, dass er die vorhandenen Betriebsmittel (CPU-Kapazität, Plattenspeicherplatz, Leitungskapazität) verantwortungsvoll nutzt, da sie nur beschränkt verfügbar sind.
(6) Der Nutzungsberechtigte hat im Verkehr mit Rechnern anderer Betreiber deren Benutzer- und Zugriffsrichtlinien genau zu beachten.
(1) Da es nicht auszuschließen ist, dass im Internet auch jugendgefährdende und illegale Inhalte verbreitet werden, können grundsätzlich nur volljährige Personen Mitglied werden; minderjährige Jugendliche können nur mit ausdrücklich schriftlicher Erklärung des Erziehungsberechtigten Mitglied werden. Die Erziehungsberechtigten verpflichten sich in gesonderter Erklärung , die Nutzung des Accounts zu kontrollieren.
(1) Die Überlassung des Accounts an Dritte ist untersagt.
(2) Der Nutzungsberechtigte verpflichtet sich zu der üblichen Sorgfaltspflicht im Umgang mit der Kennung. Dazu gehört vor allem sicherzustellen, dass die Kennung und insbesondere das Paßwort Dritten nicht zugänglich oder lesbar gemacht oder auf Rechnern gespeichert wird.
(3) Der Nutzungsberechtigte hat Vorkehrungen zu treffen, damit unberechtigten Dritten der Zugang zu den Einrichtungen des Bürgernetzes Landkreis Garmisch-Partenkirchen verwehrt wird. Dazu gehört insbesondere, primitive oder naheliegende Paßwörter zu vermeiden.
(4) Der Inhaber der Kennung verpflichtet sich jeden von ihm erkannten Missbrauch seiner oder jemandes anderen Kennung dem Verein zu melden.
(5) Der Benutzer trägt die volle Verantwortung für alle Aktionen, die unter seiner Benutzerkennung vorgenommen werden.
(6) Wird die Kennung nicht mehr benötigt, so muss dies dem Verein angezeigt werden.
(1) Der Verein behält sich das Recht vor, Nutzungsverhalten und Systemzugriffe der Benutzer zu protokollieren und auszuwerten, soweit dies zur Verfolgung von Fehlerfällen und Missbrauch erforderlich erscheint und um statistische Grundlagen für die weitere Planungen in technischer und organisatorischer Hinsicht zu gewinnen.
(2) Der Verein behält sich das Recht vor, Einblicke in die Daten eines Benutzers zu nehmen, wenn konkrete Verdachtsmomente auf missbräuchliche Benutzung der Einrichtungen des Bürgernetzes Landkreis Garmisch-Partenkirchen e.V. hindeuten.
(1) Missbräuchliche Nutzung hat den Entzug des Accounts und gegebenenfalls strafrechtliche Konsequenzen zur Folge. Dabei ist es unerheblich, ob der Missbrauch Schaden zur Folge hatte oder nicht.
(2) Die Nutzung des Bürgernetzes ist vor allem dann missbräuchlich, wenn das Verhalten des Nutzers gegen die Nutzungsbestimmungen und einschlägige gesetzliche Schutzbestimmungen (z.B. Strafgesetz, Jugendschutzgesetz, Datenschutzgesetz) verstößt.
(3) Die Nutzung des Bürgernetzes ist missbräuchlich, wenn sie dazu dient, illegale Handlungen damit zu begehen, zu fördern oder zu solchen aufzufordern (z.B. Verletzung von Urheberrecht, Lizenzrecht, Persönlichkeitsrecht, Recht auf informelle Selbstbestimmung; Datenausspähung, Computermanipulation, Computersabotage (z.B. auch Anbieten und Verteilen von Virenprogrammen, "Viren-Toolkits", Hackertools und Anleitungen zum Programmieren von solchen Programmen, Computerbetrug u.v.a.).
(4) Bei schwerwiegenden und wiederholten Verstößen kann ein Benutzer, von dem aufgrund seines Verhaltens die Einhaltung der Benutzungsbestimmungen nicht zu erwarten ist, auf Dauer von der Benutzung sämtlicher Einrichtungen des Vereins ausgeschlossen werden (vgl. auch §4 Ziffer 4).
(1) Die Nutzer haften dem Verein und Dritten für missbräuchliche, fahrlässige und rechtswidrige Nutzung und schuldhaft verursachte Schäden am Bürgernetz und dem daraus entstehenden Schäden am Bürgernetz und dem daraus entstehenden Schaden in vollem Umfang.
(1) Sollte eine einzelne Bestimmung dieser Nutzungsbestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die restlichen Bestimmungen nicht.
(2) Es gilt dann eine dem Zweck der Bestimmung entsprechende oder nahekommende Regelung, mit der der Nutzer sich einverstanden gezeigt haben müßte, wenn er die Unwirksamkeit der eigentlichen Bestimmung gekannt hätte.
(3) Eine entsprechende Regelung gilt für Bestimmungen, die eventuell unvollständig sind.
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